- internationale Lizenz
- 1. Begriff: Kooperative Auslandsmarkteintrittsstrategie (⇡ internationale Kooperation, ⇡ internationale Markteintrittsstrategien, ⇡ Lizenz). Mit der Lizenz räumt der Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts (z.B. Patent) oder eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts die aus diesen Rechtspositionen resultierenden, wirtschaftlich verwertbaren Teilrechte dem Lizenznehmer ein. Bei internationalen Lizenzverträgen stammen Lizenzgeber und -nehmer aus unterschiedlichen Ländern.- 2. Lizenzvergabe im Auslandsgeschäft: Beschränkungen der Lizenzvergabe bestehen gemäß § 7 II Nr. 1c und 4 AWV für Konstruktionszeichnungen und sonstige Fertigungsunterlagen für die in der Ausfuhrliste Teil 1 enthaltenen Waren (Kriegswaffen, Munition, Herstellungsmaschinen bzw. -anlagen etc.) sowie für Rechtsgeschäfte über diesbezügliche gewerbliche Schutzrechte, Erfindungen, Herstellungsverfahren und Erfahrungen (Know-how).- 3. Vorteile/Nachteile: Der Lizenzgeber erhält ⇡ Lizenzgebühren sowie die Möglichkeit, den ausländischen Markt (des Lizenznehmers) zu erschließen. Die Vergabe von i.L. ist v.a. für kleinere Unternehmungen mit geringer Kapitalausstattung und Auslandserfahrung geeignet. Der Markteintritt durch i.L. ist sinnvoll, wenn Zielländer Importe und Direktinvestionen ausländischer Unternehmen behindern. Probleme von i.L. können unterschiedlicher technologischer und kultureller Entwicklungsstand oder mangelhafte Kontrollmöglichkeiten sein, so dass die vom Lizenz-Geber erwartete Qualität der Marktbearbeitung durch den Lizenznehmer nicht gewährleistet ist. Die Etablierung des Lizenznehmers zum potenziellen Konkurrenten auf Auslandsmärkten sowie der Wegfall bestimmter Absatzmärkte, die vom Lizenznehmer exklusiv beliefert werden, sind als Nachteile anzuführen.- Vgl. auch ⇡ Lizenz.
Lexikon der Economics. 2013.